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Bauwesen- und Bauherrenversicherung: Ihr Projekt vorbereiten

Bauwesen- und Bauherrenversicherung

Beschreiben Sie das Bauvorhaben: Art (Neubau, Umbau, Sanierung), Ort, ungefährer Bauwert, geplante Dauer und Ihre Rolle (Bauherr oder Unternehmen). Nennen Sie die gewünschten Deckungen: Bauwesenversicherung, Bauherrenhaftpflicht, Schäden an bestehenden Gebäuden.

Vergleichen Sie die tatsächlich versicherten Bauwerke und Arbeiten, die Deckungsdauer, Selbstbehalte, den Schutz bestehender Gebäude und die Bauherrenhaftpflicht. Klären Sie Ausschlüsse (Planungsfehler, Verzögerungen) und die Wartungsperiode.

Sie reichen Ihre Anfrage ohne Konto ein. Die Administration von e-devis.ch prüft sie und entscheidet je nach Gewerk und Einsatzgebiet über die Weitergabe. Die Eingangsbestätigung garantiert weder eine Offerte noch eine Antwortfrist. Sie wählen das Unternehmen und vereinbaren Preis, Termine und Vertrag direkt mit ihm.

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Fragen vor Ihrer Anfrage

Wer schliesst die Bauwesenversicherung ab: Bauherr oder Unternehmen?

Beides kommt vor: Häufig schliesst der Bauherr die Police für die gesamte Baustelle ab, manchmal der Generalunternehmer. Nennen Sie Ihre Rolle und was Ihre Verträge bereits vorsehen; Versicherer oder Broker empfehlen Ihnen die passende Lösung.

Sind meine Kontaktdaten und Anhänge öffentlich?

Nein. Die Administration und berechtigte Unternehmen, die den Zugang zu Ihrer Anfrage erworben haben, können die betreffenden Kontaktdaten und Unterlagen einsehen. Schreiben Sie keine unnötigen sensiblen Angaben in die Beschreibung.

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Beschreiben Sie die gewünschte Versicherung. Versicherer aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen.

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Wenn angekreuzt, wird die obige Adresse unten übernommen.

Ihr Bedarf

PDF oder Bild (JPG, PNG, WebP). Max. 5 Dateien, je 5 MB.

Bestätigung

e-devis.ch ist eine Vermittlungsplattform. Sie wählen Ihren Versicherer frei. Versicherer und Broker sind für ihre Offerten, Beratungen und Verträge verantwortlich; der Vertrag wird direkt mit dem gewählten Versicherer abgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

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