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Reparaturen & Haushaltsdienste

Fenster- und Storenreinigung: Ihr Projekt vorbereiten

Fenster- und Storenreinigung

Geben Sie Anzahl und ungefähre Masse der zu reinigenden Fenster oder Storen an. Beschreiben Sie ihre Höhe, die betroffenen Seiten und den Zugang von innen oder aussen.

Vergleichen Sie gereinigte Seiten, Rahmen, Fensterbänke, Lamellen und Kästen. Klären Sie Zugangsmittel, Schutzmassnahmen und Ausschlüsse schwer erreichbarer Flächen.

Sie reichen Ihre Anfrage ohne Konto ein. Die Administration von e-devis.ch prüft sie und entscheidet je nach Gewerk und Einsatzgebiet über die Weitergabe. Die Eingangsbestätigung garantiert weder eine Offerte noch eine Antwortfrist. Sie wählen das Unternehmen und vereinbaren Preis, Termine und Vertrag direkt mit ihm.

Meine Offertanfrage ausfüllen

Fragen vor Ihrer Anfrage

Können hoch gelegene Fenster einbezogen werden?

Nennen Sie ungefähre Höhe und bekannte Zugänge, ohne zum Messen hinaufzusteigen. Das Unternehmen muss geeignete Zugangsmittel und deren Kosten bestätigen, bevor es diese Flächen offeriert.

Sind meine Kontaktdaten und Anhänge öffentlich?

Nein. Die Administration und berechtigte Unternehmen, die den Zugang zu Ihrer Anfrage erworben haben, können die betreffenden Kontaktdaten und Unterlagen einsehen. Schreiben Sie keine unnötigen sensiblen Angaben in die Beschreibung.

Fenster- und StorenreinigungOfferte anfordern

Beschreiben Sie Ihre Arbeiten. Unternehmen aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen.

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Kategorie
Reparaturen & Haushaltsdienste
Arbeiten
Fenster- und Storenreinigung

Ort der Arbeiten

Ortschaftenverzeichnis: swisstopo
Sind Sie Eigentümer?

Ihre Kontaktdaten

Wenn angekreuzt, wird die Adresse der Arbeiten unten übernommen.

Ihr Projekt

PDF oder Bild (JPG, PNG, WebP). Max. 5 Dateien, je 5 MB.

Bestätigung

e-devis.ch vermittelt Kontakte zwischen Kunden und Unternehmen. Sie wählen Ihr Unternehmen frei. Die unabhängigen Unternehmen sind für ihre Offerten, Zusagen und Arbeiten verantwortlich; der Vertrag wird direkt mit dem gewählten Unternehmen geschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

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