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Privatrechtsschutz: Ihr Projekt vorbereiten

Privatrechtsschutz

Nennen Sie die Bereiche, für die Sie Rechtsschutz wünschen: Wohnen und Miete, Arbeit, Verkehr, Konsumverträge oder Streitigkeiten mit Versicherungen. Geben Sie die zu versichernden Personen, eine allfällige bestehende Police und den gewünschten Beginn an.

Vergleichen Sie die versicherten Rechtsgebiete, Höchstleistungen, Selbstbehalte, Wartefristen und die freie Anwaltswahl. Klären Sie Ausschlüsse, insbesondere für Streitfälle, die beim Abschluss bereits laufen.

Sie reichen Ihre Anfrage ohne Konto ein. Die Administration von e-devis.ch prüft sie und entscheidet je nach Gewerk und Einsatzgebiet über die Weitergabe. Die Eingangsbestätigung garantiert weder eine Offerte noch eine Antwortfrist. Sie wählen das Unternehmen und vereinbaren Preis, Termine und Vertrag direkt mit ihm.

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Fragen vor Ihrer Anfrage

Wird ein bereits laufender Rechtsstreit übernommen?

Rechtsschutzverträge schliessen Streitfälle, die vor dem Abschluss oder während einer Wartefrist entstanden sind, in der Regel aus. Beschreiben Sie Ihre Situation ohne Details zum Inhalt des Falls; Versicherer oder Broker sagen Ihnen, was die vorgeschlagene Deckung übernehmen kann.

Sind meine Kontaktdaten und Anhänge öffentlich?

Nein. Die Administration und berechtigte Unternehmen, die den Zugang zu Ihrer Anfrage erworben haben, können die betreffenden Kontaktdaten und Unterlagen einsehen. Schreiben Sie keine unnötigen sensiblen Angaben in die Beschreibung.

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Beschreiben Sie die gewünschte Versicherung. Versicherer aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen.

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Sind Sie Eigentümer der Wohnung oder der Räumlichkeiten?

Ihre Kontaktdaten

Wenn angekreuzt, wird die obige Adresse unten übernommen.

Ihr Bedarf

PDF oder Bild (JPG, PNG, WebP). Max. 5 Dateien, je 5 MB.

Bestätigung

e-devis.ch ist eine Vermittlungsplattform. Sie wählen Ihren Versicherer frei. Versicherer und Broker sind für ihre Offerten, Beratungen und Verträge verantwortlich; der Vertrag wird direkt mit dem gewählten Versicherer abgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

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