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Versicherung für Auto und Motorrad

Beschreiben Sie die gewünschte Deckung, damit passende Versicherer oder Broker ihre Antwort vorbereiten können.

Was passiert nach dem Absenden?

  1. 1. Sie beschreiben Ihren Bedarf.
  2. 2. Unser Team prüft Ihre Anfrage.
  3. 3. Die zuständigen Versicherer oder Broker können Sie mit einem Angebot kontaktieren.

Ihre Kontaktdaten dienen der Bearbeitung Ihrer Anfrage und werden nicht öffentlich angezeigt. Eine Zusammenfassung Ihres Bedarfs kann an die betreffenden Versicherer oder Broker weitergeleitet werden.

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Versicherungen
Versicherung
Motorfahrzeugversicherung (Auto, Motorrad)

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Ihr Bedarf

Optional: eine Offerte oder die Deckungen Ihrer aktuellen Police, ohne Krankenakten oder unnötige vertrauliche Daten.

Bestätigung

e-devis.ch ist eine Vermittlungsplattform. Sie wählen Ihren Versicherer frei. Versicherer und Broker sind für ihre Offerten, Beratungen und Verträge verantwortlich; der Vertrag wird direkt mit dem gewählten Versicherer abgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Versicherungen

Motorfahrzeugversicherung (Auto, Motorrad): Anfrage vorbereiten

Motorfahrzeugversicherung (Auto, Motorrad)

Die Motorfahrzeugversicherung umfasst die obligatorische Haftpflicht für den Strassenverkehr in der Schweiz und, falls gewünscht, eine Teil- oder Vollkasko. Auf e-offerte.ch erfassen Sie die Daten zum Fahrzeug und zum Hauptlenker; nach der Prüfung geht die Anfrage an Versicherer und Broker, die Ihre PLZ abdecken. Wie schnell Offerten eintreffen, hängt vor allem davon ab, wann das Fahrzeug eingelöst werden soll und wie vollständig die Angaben sind.

Was Sie in Ihrer Anfrage angeben sollten: • Marke, Modell, Jahr der ersten Inverkehrsetzung und geschätzte Jahreskilometer • Hauptlenker mit Alter und Ausweisdatum sowie weitere regelmässige Lenker • Gewünschte Deckung: nur Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko • Üblicher Abstellort: Garage, gedeckter Platz oder Strasse • Bisherige Schadenfälle und erreichte Bonusstufe • Zusätze wie Bonusschutz, Ersatzfahrzeug oder mitgeführte Gegenstände • Datum der Einlösung oder des Vertragsbeginns

Üblicher Ablauf: Sie nennen das betroffene Fahrzeug, am einfachsten anhand des Fahrzeugausweises, und beschreiben die Lenker. Die für Ihre Region ausgewählten Anbieter prüfen die Angaben und senden Ihnen ihre Offerten, manchmal nach einer Rückfrage zur geschäftlichen Nutzung. Sobald Sie sich entschieden haben, übermittelt der Versicherer den elektronischen Versicherungsnachweis an das Strassenverkehrsamt, damit das Fahrzeug eingelöst werden kann.

Beispiele für Anfragen: • Occasionsauto, das rasch eingelöst werden muss • Neulenkerin, die ihr erstes eigenes Auto versichert • Älteres Fahrzeug, bei dem die Vollkasko überdacht werden soll • Roller oder Motorrad, das vor allem im Sommer gefahren wird • Leasingfahrzeug mit vertraglich verlangter Vollkasko • Wohnmobil für Ferienreisen quer durch Europa

Sie können Ihren Versicherungsbedarf ohne Konto beschreiben. Nennen Sie die zu versichernden Risiken und den gewünschten Beginn. Unser Team prüft die Angaben. Eine Zusammenfassung kann an die betreffenden Versicherer oder Broker weitergeleitet werden; Kontaktdaten und Anhänge bleiben privat. Deckung, Prämie und Vertrag klären Sie direkt mit dem gewählten Versicherer oder Vermittler.

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Fragen vor Ihrer Anfrage

Worin unterscheiden sich Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko deckt unter anderem Diebstahl, Glasbruch, Hagel, Feuer und Kollisionen mit Tieren. Die Vollkasko kommt zusätzlich für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, wenn Sie einen Unfall selbst verschuldet haben. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Alter und vom Wert des Fahrzeugs ab.

Weshalb muss der Versicherer einen Nachweis übermitteln?

Das kantonale Strassenverkehrsamt löst ein Fahrzeug erst ein, wenn eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Versicherer meldet diesen Nachweis elektronisch, und Sie erhalten die zugehörige Nummer. Ohne diesen Schritt werden keine Kontrollschilder abgegeben.

Verliere ich bei jedem Schaden meinen Bonus?

Je nach Vertrag führt ein selbst verschuldeter Schaden zu einer Rückstufung, ausser Sie haben einen Bonusschutz abgeschlossen. Die Regeln unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Lassen Sie diesen Punkt in den Offerten klar ausweisen.

Kann ich den Versicherer während des Jahres wechseln?

Ein Wechsel erfolgt grundsätzlich auf den Ablauf der Police unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Auch ein Fahrzeugwechsel oder geänderte Vertragsbedingungen können ein Kündigungsrecht auslösen. Werfen Sie vorher einen Blick in Ihre Police.