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Gesamtrenovation von Wohnung oder Gebäude planen

Beschreiben Sie Ihre Arbeiten und deren Ort, um eine Offerte anzufragen. Dieses Formular deckt die angebotenen Gewerke in allen Regionen der Schweiz ab.

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Renovation & Bau
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Gesamtrenovation

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e-devis.ch ist eine Vermittlungsplattform. Sie wählen Ihr Unternehmen frei. Die unabhängigen Unternehmen sind für ihre Offerten, Zusagen und Arbeiten verantwortlich; der Vertrag wird direkt mit dem gewählten Unternehmen unter Ihrer jeweiligen Verantwortung abgeschlossen.

Renovation & Bau

Gesamtrenovation: Anfrage vorbereiten

Gesamtrenovation

Bei einer Gesamtrenovation wird eine Wohnung oder ein ganzes Gebäude grundlegend erneuert: Gebäudehülle, Haustechnik, Raumaufteilung und Innenausbau. Auf e-offerte.ch beschreiben Sie das Vorhaben nur einmal; unser Team prüft es und leitet es an Generalunternehmen und koordinierende Betriebe in Ihrer Region weiter. Der Zeitplan hängt vor allem von allfälligen Bewilligungen, den Vorabklärungen und der Reihenfolge der beteiligten Gewerke ab.

Was Sie in Ihrer Anfrage angeben sollten: • Art der Liegenschaft (Einfamilienhaus, Wohnung im Stockwerkeigentum, Mehrfamilienhaus) und ungefähres Baujahr • Wohnfläche und Anzahl betroffener Geschosse • Hauptziele: Energieeffizienz, neue Raumaufteilung, Anpassung an Normen, Komfort • Vorhandene Pläne, Asbestgutachten oder GEAK • Wird die Liegenschaft während der Arbeiten bewohnt oder steht sie leer? • Wunsch nach einem einzigen Ansprechpartner (Generalunternehmen) oder nach Einzelvergaben • Geplanter Baubeginn

Üblicher Ablauf: Bei einer ersten Besichtigung wird der Zustand des Gebäudes beurteilt und festgelegt, was erhalten, rückgebaut oder verstärkt werden muss. Danach erstellt der Betrieb eine Gesamtofferte oder eine Offerte nach Arbeitsgattungen, oft mit einem provisorischen Terminplan der Gewerke. Sind Bewilligungen nötig, werden sie vor Baubeginn eingeholt; zum Schluss folgt eine Bauabnahme mit Mängelliste.

Beispiele für Anfragen: • Umfassende Renovation eines Einfamilienhauses aus den 1970er-Jahren mit Dämmung, neuer Heizung und neuen Bädern • Umbau einer Eigentumswohnung mit neuer Raumaufteilung • Instandsetzung eines Mehrfamilienhauses zwischen zwei Mietverhältnissen, abgestimmt mit der Verwaltung • Umnutzung eines alten Bauernhauses zu Wohnraum • Erneuerung von Elektro- und Sanitärinstallationen in einem geerbten Haus vor dem Verkauf

Sie können Ihre Anfrage ohne Konto mit Arbeitsort und gewünschtem Zeitraum erfassen. Unser Team prüft die Angaben. Eine Zusammenfassung der Arbeiten kann an die betreffenden Unternehmen weitergeleitet werden; Kontaktdaten und Anhänge bleiben privat. Umfang, Termin und Vertrag klären Sie direkt mit der von Ihnen gewählten Fachperson.

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Fragen vor Ihrer Anfrage

Braucht es für eine Gesamtrenovation eine Baubewilligung?

Das hängt von den Arbeiten ab: Änderungen an Fassade, Volumen oder Nutzung sind in der Regel bewilligungspflichtig, eine reine Auffrischung im Innern meist nicht. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Gemeinde und Kanton, deshalb lohnt sich eine Abklärung, bevor das Projekt festgelegt wird.

Ist vor der Renovation ein Asbestgutachten nötig?

Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 wird ein Gutachten dringend empfohlen und ist in mehreren Kantonen vor Umbau- oder Abbrucharbeiten vorgeschrieben. Es schützt Arbeiter und Bewohner und verhindert unerwartete Baustopps.

Generalunternehmen oder einzelne Handwerksbetriebe: Was ist sinnvoller?

Ein Generalunternehmen koordiniert alle Gewerke, und Sie haben nur einen Vertrag zu betreuen. Einzelvergaben geben Ihnen mehr Kontrolle über jede Position, erfordern aber mehr Koordinationsaufwand von Ihnen oder von einer Architektin bzw. einem Architekten.

Gibt es Förderbeiträge für eine energetische Gesamtsanierung?

Das Gebäudeprogramm sowie verschiedene kantonale und kommunale Programme unterstützen Dämmmassnahmen und den Ersatz fossiler Heizungen. Die Bedingungen sind von Kanton zu Kanton verschieden, und das Gesuch muss meist vor Arbeitsbeginn eingereicht werden.

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