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Gebäude- und Eigentümerversicherung

Beschreiben Sie die gewünschte Deckung, damit passende Versicherer oder Broker ihre Antwort vorbereiten können.

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Gebäude- und Eigentümerversicherung

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e-devis.ch ist eine Vermittlungsplattform. Sie wählen Ihren Versicherer frei. Versicherer und Broker sind für ihre Offerten, Beratungen und Verträge verantwortlich; der Vertrag wird direkt mit dem gewählten Versicherer abgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Versicherungen

Gebäude- und Eigentümerversicherung: Anfrage vorbereiten

Gebäude- und Eigentümerversicherung

Die Gebäudeversicherung schützt das Bauwerk selbst gegen Feuer und Elementarschäden; in vielen Kantonen ist dieser Grundschutz bei einer kantonalen Gebäudeversicherung obligatorisch. Für weitere Risiken wie Wasserschaden, Glasbruch oder die Haftpflicht des Eigentümers, oder in Kantonen ohne kantonale Anstalt, können Sie über e-offerte.ch Offerten einholen. Wir prüfen die Anfrage, bevor sie an Versicherer und Broker Ihrer Region geht.

Was Sie in Ihrer Anfrage angeben sollten: • Art der Liegenschaft: Einfamilienhaus, Stockwerkeigentum, Mehrfamilienhaus, Ferienchalet • Kanton und Gemeinde, um zu klären, was die kantonale Anstalt abdeckt • Baujahr, jüngste Renovationen und bekannter Versicherungswert • Ergänzende Risiken: Wasserschaden, Glasbruch, haustechnische Anlagen • Bedarf an einer Gebäudehaftpflicht bzw. Grundeigentümerhaftpflicht • Schwimmbad, Solaranlage oder Wärmepumpe vorhanden • Geplante Renovation oder Erweiterung

Üblicher Ablauf: Sie beschreiben das Gebäude, seine Nutzung und den Schutz, der gegebenenfalls bei der kantonalen Anstalt bereits besteht. Die Anbieter schlagen passende Ergänzungen vor, teils nach Einsicht in die bestehende Police oder die amtliche Schätzung. In den Offerten ist klar getrennt, was die kantonale Versicherung übernimmt und was ergänzend dazukommt, damit keine Doppeldeckung entsteht.

Beispiele für Anfragen: • Neue Besitzerin eines Einfamilienhauses, die Wasserschaden und Glasbruch absichern will • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit Bedarf an Gebäudehaftpflicht • Stockwerkeigentümergemeinschaft, welche die gemeinsamen Verträge überprüft • Haus mit Photovoltaikanlage, die gegen Hagel und Defekte versichert werden soll • Ferienchalet, das mehrere Monate im Jahr leer steht

Sie können Ihren Versicherungsbedarf ohne Konto beschreiben. Nennen Sie die zu versichernden Risiken und den gewünschten Beginn. Unser Team prüft die Angaben. Eine Zusammenfassung kann an die betreffenden Versicherer oder Broker weitergeleitet werden; Kontaktdaten und Anhänge bleiben privat. Deckung, Prämie und Vertrag klären Sie direkt mit dem gewählten Versicherer oder Vermittler.

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Fragen vor Ihrer Anfrage

Ist die Gebäudeversicherung obligatorisch?

In den meisten Kantonen ja, und zwar für Feuer- und Elementarschäden, oft bei einer kantonalen Anstalt. In einigen Kantonen wählen Sie den Versicherer frei. Die weiteren Risiken sind in der Regel freiwillig.

Sind Wasserschäden in der kantonalen Versicherung eingeschlossen?

Meist nicht: Leitungswasser und Glasbruch werden über eine separate Police bei einem privaten Versicherer abgedeckt. Das gilt auch in Kantonen mit kantonaler Anstalt. Klären Sie deshalb, was Ihre aktuelle Deckung wirklich umfasst.

Wozu dient eine Haftpflicht für Eigentümer?

Sie greift, wenn Dritte wegen des Gebäudes zu Schaden kommen, etwa durch Eis vom Dach oder einen losen Treppenbelag. Bei Einfamilienhäusern ist sie manchmal in der Privathaftpflicht enthalten, bei Mehrfamilienhäusern kaum. Die Offerten zeigen, welche Lösung zu Ihrer Liegenschaft passt.

Muss ich die Versicherung nach Umbauten anpassen?

Ja, wertvermehrende Arbeiten sollten gemeldet werden, damit der Versicherungswert stimmt. Sonst droht im Schadenfall eine Unterversicherung. Während der Bauzeit kann zusätzlich eine Bauwesenversicherung sinnvoll sein.