Abbruch und Rückbau bei der Renovation
Beschreiben Sie Ihre Arbeiten und deren Ort, um eine Offerte anzufragen. Dieses Formular deckt die angebotenen Gewerke in allen Regionen der Schweiz ab.
Renovation & Bau
Abbruch: Anfrage vorbereiten

Beim Abbruch im Rahmen einer Renovation werden Trennwände, Beläge, Installationen oder Gebäudeteile entfernt, bevor der Umbau beginnt. Sie beschreiben, was verschwinden soll und was bleibt; e-offerte.ch prüft die Anfrage und leitet sie an Abbruchunternehmen weiter. Die Untersuchung auf Schadstoffe und die Trennung der Abfälle geben den Zeitplan oft vor.
Was Sie in Ihrer Anfrage angeben sollten: • Zu entfernende Bauteile: Trennwand, Plattenbelag, abgehängte Decke, Cheminée, Anbau • Bauteile, die geschützt oder erhalten werden müssen • Baujahr des Gebäudes und ob bereits eine Asbestabklärung vorliegt • Zufahrt für Mulden und Fahrzeuge sowie verfügbarer Platz vor dem Haus • Ob die Wohnung oder Liegenschaft während der Arbeiten bewohnt bleibt • Vorhandene Pläne und Fotos der betroffenen Bereiche
Üblicher Ablauf: Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 ist vor Beginn eine Asbestabklärung nötig, gemäss den kantonalen Vorgaben und den Richtlinien der SUVA. Danach prüft das Unternehmen, welche Wände tragend sind, und stellt bei Bedarf Spriessungen. Der Rückbau erfolgt mit Schutz der verbleibenden Bauteile und mit Trennung der Abfälle nach Kategorien. Zum Schluss wird die Baustelle besenrein für die nachfolgenden Handwerker übergeben.
Beispiele für Anfragen: • Entfernen einer Wand zwischen Küche und Wohnzimmer • Rückbau von Platten und Unterlagsboden in einem Badezimmer • Demontage eines alten Cheminées im Innern • Vollständige Entkernung einer Wohnung vor der Renovation • Abbruch einer Garage oder eines Gartenhauses
Sie können Ihre Anfrage ohne Konto mit Arbeitsort und gewünschtem Zeitraum erfassen. Unser Team prüft die Angaben. Eine Zusammenfassung der Arbeiten kann an die betreffenden Unternehmen weitergeleitet werden; Kontaktdaten und Anhänge bleiben privat. Umfang, Termin und Vertrag klären Sie direkt mit der von Ihnen gewählten Fachperson.
Meine Offertanfrage ausfüllenFragen vor Ihrer Anfrage
Warum braucht es vor dem Abbruch eine Asbestabklärung?
Viele vor 1990 verbaute Materialien können Asbest enthalten, den man von blossem Auge nicht erkennt. Die Abklärung schützt Arbeiter und Bewohner, und Kanton oder SUVA verlangen sie für zahlreiche Baustellen.
Kann ich eine Wand selbst abbrechen?
Auch eine scheinbar leichte Wand kann Lasten tragen. Lassen Sie ihre Funktion von einer Fachperson bestätigen, bevor Sie etwas unternehmen.
Ist für einen Abbruch eine Bewilligung erforderlich?
Der Abbruch eines Gebäudes oder Anbaus ist in der Regel bewilligungspflichtig. Bei Arbeiten im Innern fragen Sie bei der Gemeinde und im Stockwerkeigentum bei der Verwaltung nach.
Was geschieht mit dem Abbruchmaterial?
Es wird sortiert und je nach Art zu zugelassenen Entsorgungsstellen gebracht. Achten Sie darauf, dass Abtransport und Trennung in der Offerte klar aufgeführt sind.